Beispielrechnung - Vergleich 1%-Regelung ./. Fahrtenbuchmethode

Die 1%-Regelung wird dann angewendet, wenn kein Fahrtenbuch vorliegt. Das Finanzamt bewertet die private Nutzung eines Firmen-PKW als steuerlichen Vorteil – jemand, der keinen Firmenwagen hat, müsste sich ja ein entsprechendes Fahrzeug von seinem versteuerten Einkommen anschaffen und unterhalten. Wie hoch ist nun dieser Vorteil? Als pauschaler Ansatz gilt die 1%-Regelung. Danach wird demjenigen, der ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, ein „fiktives“ Gehalt zugerechnet, das er versteuern muss („geldwerter Vorteil“). Dieses beträgt 1% vom Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs.

Angenommen, Hans Mustermann erwirbt einen Jahreswagen für sein Unternehmen für 20.000,- EUR. Das Fahrzeug hat einen Neupreis (Liste) von 30.000,- EUR inkl. Umsatzsteuer. Für Herrn Mustermann ergibt sich damit ein monatlich zu versteuernder Betrag von

1 %/Monat x 30.000,- EUR = 300,- EUR / Monat zu versteuern 

Dieser Betrag wird ihm als Einkommen zugerechnet. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von nur 30 % wären dies 90 EUR Steuer pro Monat.

Da nützt es ihm nichts, dass sein Fahrzeug als Jahreswagen nur 20.000,- EUR kostete und er maximal 15 % aller Fahrten privat unterwegs ist. Dies müsste er mit einem Fahrtenbuch nachweisen. Hierbei würden die „richtigen“ Kosten (Abschreibungen / Leasingraten, Benzin, Werkstatt usw.) für das Fahrzeug ermittelt und entsprechend dem Anteil privater Fahrten zu geschäftlichen Fahrten aufgeteilt.

In unserem Beispiel könnten wir annehmen, dass das Fahrzeug pro Jahr neben 4.000,- EUR Abschreibungen weitere 3.500 EUR für Versicherungen, Benzin und die Inspektion etc. kostet. Die Rechnung lautet dann bei 15% privaten Fahrten:

15 % x 7.500,- EUR = 1.125,- EUR => 93,75 EUR / Monat zu versteuern 

Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % wären dies nur noch knapp 28 EUR Steuern, eine Ersparnis von 62 EUR pro Monat.

[ Quelle: de.Wikipedia.org - http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtenbuch ]

Hinweis: Dieser Artikel beschreibt die Situation in Deutschland.