GEZ-Gebühren für internetfähige Handys und Computer [ Update ]

Die GEZ will nun ab 1. Januar 2007 auch Gebühren für "neuartige Rundfunkempfänger" wie Internet-PC's und Handys einziehen.

Fallen die Mobilfunk-Ortungsgeräte unter die gebührenpflichtigen "neuartigen Rundfunkempfänger"?

 

Ab dem 1. Januar 2007 sind alle "neuartigen Geräte", mit denen Fernseh- bzw. Radioempfang möglich ist, vom Grundsatz her gebührenpflichtige Rundfunkempfangsgeräte.

Ortungssysteme, die die internetbasierte GPRS-Übertragungstechnologie einsetzten, gelten voraussichtlich nur dann wie WAP- oder UMTS-Handys als Radio,  wenn Sie über eine Schnittstelle für den Anschluss von Anzgeigegeräten oder eine Tonwiedergabegeräten verfügen.
Unsere Telematiklösungen bieten zwar eine Anschlussmöglichkeit für PDAs, es werden jedoch keine rundfunkartigen Daten an angeschlossene Geräte übermittelt.

Daher gehen wir nicht von einer GEZ-Relevanz aus!

Bei rein SMS-basierenden Ortungssystemen ist eine Erfassung im Gebührensystem der GEZ nicht zu erwarten, da auf diesem Wege schwerlich ein Radio- oder gar Fernsehempfang durchführbar sein wird.

 

 

Mit welchen Kosten hat meine Firma denn überhaupt zu rechnen? Muss ich für jedes einzelne internetfähige Handy und jeden Computer der Firma einzeln zahlen?

Grob gesprochen gilt:

  • WAP- oder UMTS-Handys gelten "nur" als Radio. (5,52 € pro Monat)

  • Die Gebühren für einen Computer mit Internetanschluss werden voraussichtlich einem Fernseher entsprechen (17,03 € pro Monat).
    [ Update: zur aktuellen Diskussion siehe die unten referenzierten Presseberichte ]

  • Pro Firmengrundstück muss nur für einen Internet-Computer (oder ein zugeordnetes internetfähiges Handy) gezahlt werden, alle weitern Geräte fallen unter die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte.

Diese Einordung erhebt  keinen Anspruch auf Verbindlichkeit sondern versucht auf Grundlage der teils widersprüchlichen Aussagen zum Thema ein Zusammenfassung zu bilden. 

 

Geräte-Einstufung

Die Gebühren für einen Computer mit Internetanschluss sind laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag mit der "Rundfunkgrundgebühr" abgegolten. Diese entspricht dem Tarif für ein angemeldetes Radio von zur Zeit 5,52 € monatlich. Die in der Praxis als relevant zu erwartende Auffassung der GEZ stuft den PC jedoch wie einen Fernseher ein; demnach sind 17,03 € pro Monat fällig.

Notebooks für Außendienstmitarbeiter lösen weder für Firma noch Mitarbeiter zusätzliche Rundfunkgebührenpflichten aus, solange sie keine Radio- oder TV-Empfangskarte enthalten.

WAP- oder UMTS-Handys ohne echten TV-Empfang per DMB oder DVB-H gelten "nur" als Radio.

 


Erfassung einzeln oder pro Grundstück?

Für Firmen soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden - Unternehmen werden damit pro Firmenstandort (Betriebsgrundstück) zahlungspflichtig, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für eventuell vorhandene Fernseh- oder Radiogeräte bezahlen, die Mitarbeiter im Unternehmen nutzen.

Achtung: selbst ein bei einem Provider angemieteter eigener Webserver könnte zukünftig eine zusätzliche TV-Gebühr auslösen.
Jedoch werden die Provider im Allgemeinen bescheinigen können, dass der Kunde schon aus Sicherheitsgründen niemals ihr Rechenzentrum betreten darf – und somit auch auf seinem Webserver nicht fernsehen kann.

 

"Konventionelle" Empfangsteile der Geräte

Nicht verwechseln sollte man die internetspezifische Diskussion mit der Gebührenpflicht für Computer und Handys, die auf direktem Weg den Rundfunk (TV oder Radio) empfangen, also per UKW, DVB-T, DAB, DMB oder DVB-H. Diese Geräte waren schon immer entsprechend ihrem Empfangsvermögen gebührenpflichtig. Außerhalb des privaten Umfelds gilt die Gebührenpflicht hier sogar pro Gerät und nicht wie beim Zugang über Internet einmal pro Unternehmen und Grundstück.

Hier könnte allerdings eine Neueinstufung der Radio- oder Fernsehempfangsfähigen Handys als "neuartige Rundfunkempfänger" ab dem 1.1.2007 eine Gebührenreduzierung pro Firmenstandort bewirken.

 

 


Weitere aufführlichere Hinweise und Links für Interessierte bietet unter anderm der Telepolis-Artikel "Was zahlt man ARD und ZDF ab 2007 für den Zugang zum Internet? "

 

[ Update ]

heise online, 20.08.2006: GEZ-Spartarif für Internet-PCs wird wahrscheinlicher