DM (De-Minimis) 2023

BALM (BAG) -Förderung

Das Förderprogramm DM (De-Minimis) geht in die nächste Runde.
Bis 02. Oktober können Anträge für die Förderperiode 2023 gestellt werden.

BALM/BAG Förderung Güterverkehr; Quelle: Erich Westendarp from Pixabay, https://pixabay.com/photos/highway-construction-site-narrowed-1277246/

 

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ (DM) des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM, bis 2022 BAG) – im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) – werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit bzw. zum Schutz der Umwelt durchführen.

Das Bundesamt für Güterkraftverkehr fördert in diesem Zusammenhang auch die Anschaffung unserer Telematiksysteme zur Effizenzsteigerung.

Kauf, Miete und Leasing von Fahrerassistenz- und Partikelminderungssystemen, Sicherheitsausstattung sowie Maßnahmen zur Effizienssteigerung samt Hard- und Software von Telematiksystemen zur effizienten Einbindung der Fahrzeuge in betriebliche Abläufe, z.B. Fahrzeugortungsgeräte und Software für Telematik und Auftragsmanagement, Auswertung, Verwaltung, Archivierung von Daten des digitalen Tachographen sind förderfähig.

Für Abbiegeassistenten (ASS) steht ein gesondertes Förderprogramm zur Verfügung mit eigenen Antragsformularen.

Erhöhen Sie mit den Systemen von my-track die Effizienz Ihres Unternehmens weiter.

Die Nutzung von my-track Telematiksystemen bietet Ihnen jetzt schon viele direkte Einsparmöglichkeiten und Sicherheitsvorteile, wie zum Beispiel

  • Status-Meldungen oder Freitext-Nachrichten zwischen Disponent und Fahrer austauschen
  • dem Fahrer eine neue Zieladresse senden, die gleich in die Navigation übernommen werden kann
  • Spurhalteassistenten
  • Hausnummerngenaue Ortung und Spurverfolung in Echtzeit
  • Temperatur-Überwachungs-Option für Kühl- und Lebensmitteltransporte
  • FMS-Bus-Option (Kraftstoffverbrauch, Serviceintervalle, Betriebsstunden)
  • automatische DTCO- / Tachodownload-Lösungen
  • u.v.m.

 

Wer kann profitieren?

Firmen, die bei Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen (gewerblicher Güterkraftverkehr und Werkverkehr) und zum Stichtag Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen sind. Als "schwere Nutzfahrzeuge" gelten Fahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.

[ Weitere Details ]

 

Wohin wende ich mich für den Antrag?

Das eService-Portal des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität).
Hier stehen die entsprechenden Antragsunterlagen, Formulare und Detailinformationen für die aktuelle Förderperiode zur Verfügung.

Sie können dort die Antragsunterlagen online hochladen.

Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrages.
Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf.